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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verkauf-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma "Trauernicht Sonnenschutz GmbH"

1) Die Annahme des Auftrags durch den Verkäufer erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers oder sonstige abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sollten einzelne Teile unserer nachstehenden Bedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag außer Kraft gesetzt werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Teile unserer Bedingungen nicht berührt. Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte unter Kaufleuten. Die Bestellung des Käufers ist unwiderruflich.


2) Abrufaufträge ohne Frist sind vom Käufer spätestens ¼ Jahr nach Auftragserteilung zur Lieferung abzurufen. Nimmt der Käufer dann die vom Verkäufer angebotene Leistung nicht an, so wird der Kaufpreis dennoch fällig. Soweit der Käufer Gebäudeeigentümer bzw. Bauherr ist, Versichert er, dass er in seiner Verfügungsbefugnis nicht beschränkt ist.


3) Lieferung und Lieferfristen Alle vom Verkäufer gemachten Lieferfristangaben werden nach bestem Ermessen gegeben. Sie sind nur als annähernd und für den Verkäufer unverbindlich zu betrachten. Laufzeit der Anfertigung beginnt nach Einholung bzw. Angabe der genauen Baumaße. Höhere Gewalt und Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung und Montage wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder den Vertrag, soweit er noch erfüllt ist, zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Kommt der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzender Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag insofern zurücktreten, als der Verkäufer noch nicht erfüllt hat. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware das Werk des Verkäufers verlässt. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware einige Tage vor der Montage bereits auf der Baustelle ist. Versicherung gegen Transportschäden, Schäden auf der Baustelle oder gar Diebstahl erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers. Wir verweisen ausdrücklich auf eine Glasversicherung.


4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Herstellers. Für den Fall der Weiterverarbeitung durch Einbau in das Objekt eines Dritten wird die Forderung des Käufers gegen den Dritten bereits jetzt voll an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer hat Anspruch auf Rückabtretung des unsere Forderung überschießenden Teils der abgetretenen Forderung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung dem Käufer lediglich geliehen wird. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe der Ware an einen Dritten vor der Bezahlung dieses Leihverhältnisses als Vertreter des Verkäufers auch mit dem Dritten zu begründen.


5) Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, so ist er gleichwohl zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet. Falls der Käufer mit Einverständnis des Verkäufers vor Arbeitsbeginn der bestellten Ware vom Vertrag zurücktritt, so sind 20 v. H. des Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kosten zu zahlen.


6) Mündliche Absprachen mit den Vertretern oder Monteuren des Herstellers sind in jedem Fall ungültig. Schriftliche Abmachungen müssen auf dem Original des Auftrages in der Rubrik „Besondere Vereinbarungen“ festgelegt werden; sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers auf der Auftragsbestätigung, um Gültigkeit zu erlangen.


7) Gewährleistung nach VOB/B DIN 1961 Als Gewährleistung auf Materialien gilt die von den Vorlieferanten geleistete Gewähr. Bei fehlerhafter Ausführung ist der Hersteller nach seiner Wahl zur Gutschrift des Minderwertes oder zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Eine weitergehende Schadensersatzpflicht des Herstellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Wandlung, wird ausgeschlossen.


8) Kann beim Eintreffen der Monteure des Verkäufers durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die Anlage nicht Eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die Kosten der vergeblichen Anfahrt zu ersetzen. Diese Kosten betragen 3% des Kaufpreises, jedoch nicht weniger als 75,– €.


9) Mängelrüge Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung bzw. Einbau zu prüfen und dem Verkäufer alle Mängel spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei der Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, spätestens aber innerhalb 8 Wochen seitdem vom Hersteller nachgewiesenen Montagetag. Fristgemäß gemeldete Mängel können vom Hersteller nur dann berücksichtigt werden, wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel nicht auf falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen ist.


10) Kann eine Anlage durch einen vom Hersteller nicht zu vertretenden Umstand nicht vollständig Eingebaut werden, so ist Zahlung für den gelieferten Teil der Anlage zu leisten. Eine Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.


11) Zahlungsbedingungen Die Preise gelten in €, zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzug von Skonto. Die gesamten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes Vereinbart ist, ab Werk Emden. Die Zahlung hat pünktlich und unaufgefordert zu erfolgen. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht wird ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Käufer die gelieferte Ware beanstandet. Der Käufer muss wegen solcher Ansprüche besonders klagen. Bei Zielüberschreitungen werden, ohne dass es einer Besonderen Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe der Bankzinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet. Ist der Verkäufer über die Zahlungsunfähigkeit eines Käufers nicht genügend unterrichtet, so ist er berechtigt, Vorauszahlung, Sicherheit oder Barzahlung bzw. Bankbürgschaft ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen und Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese unsere Rechte gelten dann für unsere sämtlichen Forderungen. Änderungen und Verbesserungen des Artikels sind jederzeit möglich ohne vorherige Verständigung des Bestellers.


12) Der Verkäufer kann alle Rechte aus diesem Kaufvertrag, insbesondere die Eigentumsrechte an den verkauften Gegenständen und die Kaufpreisforderungen, weiter übertragen.


13) Die Vertreter des Verkäufers sind nicht inkassoberechtigt. Zahlt der Käufer gleichwohl an einen Vertreter, so befreit ihn dies nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrage.


14) Erfüllungsort bei Durchführung der Montage durch den Verkäufer ist der Montageort. In allen anderen Fällen: 26723 Emden. Für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten gilt das Amtsgericht bzw. Landgericht Emden als vereinbart.


15) Vertragsabschlüsse von Käufern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, unterliegen in allen Rechtsfragen der deutschen Gerichtsbarkeit.


16) Der Auftrag des Bestellers bzw. Käufers wird vom Verkäufer unter Nennung des Liefer- bzw. Montagetermins bestätigt. Der Besteller bzw. Käufer hat Sorge zu tragen für die ordnungsgemäße Abnahme der Lieferung bzw. Montage. Bei Nichteinhaltung dieser unserer Bedingung gilt die Lieferung bzw. die Montage als abgenommen und anerkannt. Bei Nichterhalt der Auftragsbestätigung sind wir nicht beweispflichtig für die Absendung.


17) Rechtsgültigkeit Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder des Vertrages im Ganzen.


Stand: 01.09.2024

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